Arbeitnehmerüberlassung? Nein, danke!

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Der Markt für Aufträge für IT Berater wird ganz wesentlich von so genannten Vermittlern dominiert – Unternehmen, die als Mittelsmänner zwischen Dienstleistern und Kunden fungieren. Die Gründe dafür sind vielfältig, haben unter anderem mit dem deutschen Gesetz zur “Scheinselbständigkeit”, aber auch mit der unzureichenden Positionierung vieler IT Freiberufler am Markt zu tun.

In letzter Zeit häufen sich kuriose Auftragsanfragen einiger dieser Vermittler: In der Projekt-Ausschreibung wird zunächst eindeutig nach Freiberuflern gesucht. Kommt es dann im weiteren Verlauf zu einem Telefongespräch mit dem Vermittler, heißt es dann seit kurzem immer öfter: “Ein kleines Detail noch. Der Kunde will nur auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung (auch bekannt als Leiharbeit) zusammen arbeiten.”

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Ich frage mich dann immer, ob sich der betreffende Vermittler überhaupt die Mühe gemacht hat, sich vorher meine Website anzuschauen. Vermutlich nicht. Denn da steht nirgendwo: “Ich nehme jeden Job an. Egal unter welchen Bedingungen.”

Ich bin Unternehmer. Ich arbeite grundsätzlich nur auf Rechnung. Ich arbeite nicht schwarz und lasse mich auch sonst nicht auf irgendwelche dubiosen Tricksereien ein. Und nichts anderes ist Arbeitnehmerüberlassung in solchen Fällen: Eine dubiose Trickserei, um den Kunden und den Vermittler vor unberechtigten Forderungen der Sozialversicherung schadlos zu halten. Die Sozialversicherung handelt in den letzten Jahren aufgrund der durch das Gesetz zur “Scheinselbständigkeit” entstandenen unklaren Rechtslage leider immer dreister und willkürlicher bei der Beurteilung, wer ihrer Meinung nach selbständig ist und wer nicht.

Das ist in der Tat ein Problem. Aber dieses Problem muss politisch gelöst werden. Der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD e.V.) hat diesbezüglich eine vielversprechende Kampagne gestartet, die zum Ziel hat, hier für Dienstleister und Kunden gleichermaßen endlich Rechtssicherheit zu schaffen, anstatt Selbständigen mutwillig das Leben schwer zu machen.

Die Verantwortung einfach auf den Dienstleister abzuwälzen, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch unethisch. Wer sich einmal auf so einen Deal eingelassen hat, hat es dann im Nachhinein umso schwerer, bei der Sozialversicherung zu argumentieren, dass er oder sie selbständig ist. Wie so etwas steuerlich abgerechnet werden soll, ist mir auch schleierhaft. Auch das ist dann das Problem des Dienstleisters, der im Zweifelsfalle dann mit horrenden Steuernachzahlungen rechnen muss.

Aber hier sind insbesondere auch IT Dienstleister gefragt, Selbstbewusstsein zu zeigen und solche Anfragen kategorisch abzulehnen. Vielen IT Freiberuflern mangelt es leider an einem gewissen Selbstverständnis als Unternehmer. Das wird von Vermittlern dann leider oft ausgenutzt. Solche Anfragen gibt es ja überhaupt nur, weil es leider wohl genug Leute gibt, die dabei mitspielen. Deswegen kann ich nur jedem Freiberufler raten, mit Selbstvertrauen in Vertriebsgespräche zu gehen und nicht einfach jede Bedingung klaglos anzunehmen. Eure Dienstleistung und Expertise wird am Markt stark nachgefragt! Es gibt daher überhaupt keinen Grund, sich unter Wert oder zu zweifelhaften Konditionen zu verkaufen.

About the author: Bjoern
Independent IT consultant, entrepreneur

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